EU Führerschein
100% sicher

Ausländische EU-Führerscheine werden auch weiterhin gültig sein. Es müssen einige Kriterien im Ausstellerland berücksichtigt werden:

1. Meldefähige Adresse muss nachgewiesen werden (in CZ ganz offiziell durch Ausländerbehörde)

2. Wartefrist von 185-Tagen muß abgewartet werden. Es gibt Ausnahmen (wer selbstständig ist, studiert, Arbeitsvertrag)

3. Nachweis Fahreignung: Wer in DE eine Auflage (MPU-Gutachten) zu erwarten hat, der sollte "freiwillig" einen offiziellen CZ-MPU absolvieren.


Die vielen Presse- und TV-Berichte, die täglich zum EU-Führerschein verfasst werden, dienen vorwiegend dazu, die Menschen in Deutschland zu verunsichern. Das geschieht fast immer vorsätzlich, da jeder, der sich mit der Materie EU-Führerschein ernsthaft auseinander setzt, genau weiß, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Baustein der Europäische Gemeinschaft ist. Würde dieses, auch nur ansatzweise, unterwandert werden, dann gäbe es sehr schnell einen Rückschritt in der gesamten EU. Tschechien würde dann urplötzlich keine Führerscheine aus DE akzeptieren, Frankreich würde ihre geliebte Währung wieder einführen (Franc) und in Spanien dürften nur noch Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen bewegt werden. Damit es nicht so weit kommt, wacht der EUGH darüber – und verweist die Länder in entsprechende Schranken!

Im Bereich Führerschein hat der EUGH im Laufe von 5 Jahren mehr als 8 Urteile/Entscheidungen
Daher ist auch nicht zu erwarten, dass der EUGH auch bei den neuen Führerscheinen, ausgestellt nach dem 19.1.2009, anders entscheiden wird.

Die vielen Entscheidungen/Urteile der Verwaltungsgerichte und des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) zum EU-Führerschein aus Tschechien, usw. sind für einen Laien unverständlich geschrieben. Wir versuchen, Ihnen hier die Grundaussage zu jedem Urteil verständlich zu erklären.

 
 
Home EU Führerschein 100% Sicher