Rechtliches

Der Führerscheinerwerb nach dem 19.01.2010 - Geschichte und Perspektive
Gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie und laufender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist es für jeden, der seinen Führerschein verloren hat, rechtlich möglich, eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben und mit dieser Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen.

 Deutsche Behörden behaupten hingegen seit Jahren, dass eine EU-Fahrerlaubnis, die nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis oder nach einer verwaltungsrechtlichen Untersagung gemacht wurde, keine Berechtigung verleiht, in Deutschland am Straßenverkehr teilzunehmen.

 Dies sorgt natürlich unter allen Betroffenen oder Interessierten massiv für Verwirrung.
 
Mit dem Inkrafttreten der geänderten Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2009 wurde vom deutschen Gesetzgeber behauptet, eine ausländische EU-Fahrerlaubnis sei ohne den Anerkennungsmechanismus des § 28 (5) in Deutschland nicht mehr gültig. Diese EU-rechtlich zweifelhafte Rechtsauffassung wurde im Jahr 2009 von deutschen Behörden relativ strikt umgesetzt. Doch mittlerweilen hat sich einiges geändert.
 
Mehrere Verwaltungsgerichte haben sich in der Zwischenzeit mit der Praxis der Verordnungsgeber in Deutschland befasst, unter anderem das Verwaltungsgericht Regensburg am 4.Juli 2009, der Verwaltungsgerichtshof Kassel am 04. und 16.12.2009 und auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 9.12.2009. Hier wurde klargestellt, dass die Fahrerlaubnisverordnung in Deutschland in Bezug auf die Anerkennung eines in einem EU-Mitgliedstaat erworbenen Führerschein als gemeinschaftsrechtswidrig betrachtet werden kann.
 
Für die Führerschein-Praxis bedeutet dies, dass ein Führerschein, der unter Einhaltung der EU-Vorschriften durch Deutsche mit MPU-Auflage erworben wurde, nicht als unwirksam angesehen werden darf.


Immer wieder werden Menschen, die im europäischen Ausland den Führerschein machen möchten, kontinuierlich in verschiedenen Medien verunsichert. Auch ein Newsletter des ADAC sorgte im Januar '10 für Verwirrung.

Der Führerschein aus dem Ausland ist auch weiterhin gültig!

 FS_Muster.jpg Ein Fahrschüler, der kein Fahrverbot mehr hat, kann in jedem EU-Staat seinen Führerschein erwerben und diesen auch überall nutzen! Das garantiert die EU-Richtlinie! Deutschland hat diese EU-Richtlinie eigenmächtig verändert und dies in nationales Gesetz übernommen. So würde eine Person gezwungen, deren Führerschein in Deutschland entzogen wurde, auch nur in Deutschland wieder einen neuen Führerschein zu machen.
Dies widerspricht der EU-Gesetzgebung.

Beispielsweise gibt es Deutsche, die auf Mallorca leben! Diese machen dort den Führerschein, nachdem sie ihn in Deutschland verloren hatten. Angenommen, diese haben in Deutschland keinen Wohnsitz mehr und kommen zu Besuch nach Deutschland. Nach der Wunschvorstellung mancher Behörden wäre der spanische Führerschein für diese Leute wertlos. Für diese Auswanderer besteht zu keiner Zeit eine Möglichkeit, ihren Führerschein in Deutschland zu machen, da kein Wohnsitz mehr innerhalb deutscher Grenzen besteht.

 

Weitere wichtige Informationen zur Rechtslage und den aktuellen Gesetzen und Urteilen finden Sie im Blog unserer Internetseite Zukunft Fahrschule.

 
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