EU-Fahrlehrer
selbständig mit der eigenen Fahrschule als EU Fahrlehrer!
Schon einmal darüber nachgedacht Fahrlehrer zu werden!?
Das geht jetzt, Dank EU , recht zügig, umkompliziert und kostengünstig über Österreich
Gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36 EG müssen Fahrlehrerscheine aus dem Ausland seit dem 20.10.07 anerkannt werden. Wir haben den Testlauf bereits hinter uns und haben bisher 22 Anwäter aus Deutschland, die Ihren AT-Fahrehrerschein inzwischen in einen DE-Schein erweitert haben.
Bei Fragen wenden sie sich an uns oder an Ihr örtliches Landratsamt.
Das Deutsche Fahrlehrergesetz wurde zum 1.April 08 diesbezüglich geändert. Es ist nun festgeschrieben, dass Personen mit einem ausländischen Fahrlehrerschein hier in Deutschland (oder sonst irgendwo in der EU) als Fahrlehrer arbeiten können!
In Österreich kann man nach 10 Wochen seinen Fahrlehrerschein in der Tasche haben!
Kosten ca. 5.000 EUR : Vorraussetzungen: 3 Jahre Führerschein ohne nennnswerte Beanstandung, keine Berufsausbildung und zusätzlichen Führerscheine A, C
Zum Vergleich:
In Deutschland: 12 Monate, 8.000 EUR Kursgebühr, aber Vollzeit, sodass keine Möglichkeit zum Arbeiten/Lebensunterhalt bleibt!
Weiterer Vorteil: Bestehensquote!
Deutsche Ausbildungssätten = 43% Bestehensquote!
Österreich = 95% Bestehensquote
Links deutscher Fahrlehrer-Ausbildungsstätten:
www.Fahrlehrerschule.de
www.fahrlehrerausbildung.de
Unser englische Fahrlehrer Steven Mills arbeit seit 10 Jahren als Fahrlehrer in England. Dort muss man keine Prüfung absolvieren, sondern lediglich einen Kursus besuchen. England weigert sich zu einer „aufgeblasene Ausbildung für Fahrlehrer, weil damit - durch die erhöhten Kosten einer Fahrlehrer-Ausbildung diese an die Fahrschüler weiter gegeben werden müssen.
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